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   BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67   

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https://dejure.org/1969,2305
BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67 (https://dejure.org/1969,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1969 - VIII C 176.67 (https://dejure.org/1969,2305)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1969 - VIII C 176.67 (https://dejure.org/1969,2305)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer schutzwürdigen Gewissensentscheidung - Fehlender Grundrechtsschutz bei Ausschluss einer bestimmten Art von Kriegen oder bestimmter gegnerischer Kriegsteilnehmer als mögliche Ursache einer Gewissensnot durch den Wehrpflichtigen bei der Darlegung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67

    Bestehen einer Amtsermittlungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67
    Der hier erkennende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidungen in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, hat Fragen und Erörterungen, die sich auf gedachte Konfliktsituationen beziehen, in seiner Rechtsprechung (vgl. dasUrteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 355 = DVBl. 1969, 402]) für zulässig und sachdienlich erklärt und als dem tatrichterlicher Ermessen unterliegend bezeichnet, Führen die Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht bei einer solchen Erörterung während der persönlichen Vernehmung des Klägers erlangt hat, zu entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, so binden diese gemäß § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht.
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67
    Da die Entscheidung des Klägers, den Kriegsdienst zu verweigern, nicht auf der Erkenntnis beruht, unter keinen denkbaren Umständen imstande zu sein, im Kriege mit der Waffe einen Menschen zu töten (vgl. auch dasUrteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [DVBl. 1969, 748]), ist bei ihm in dem oben dargelegten Sinne eine sogenannte situationsbedingte Kriegsdienstverweigerung gegeben.
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67

    Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67
    Das erkennende Gericht hat in seinemUrteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - (BWV 1969, 115 = NZWehrr 1969, 118) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, daß den Schutz des Grundgesetzes eine Kriegsdienstverweigerung nicht genieße, die darin bestehe, daß der Wehrpflichtige die Teilnahme an einem bestimmten Kriege, an einer bestimmten Art von Kriegen oder die Führung bestimmter Waffen ablehne.
  • BVerwG, 08.11.1954 - Gr. Sen. 1.54

    Begriff des bestimmten Antrags im Sinne des § 57 Abs. 2 S. 1

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67
    Dem Erfordernis des bestimmten Antrags gemäß § 159 Abs. 2 Satz 2 VwGO schließlich ist bereits dann genügt, wenn das Ziel der Revision aus der Tatsache ihrer Einlegung ersichtlich ist (BVerwGE 1, 222).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.09.1968 - III A 45/67
    Auszug aus BVerwG, 26.11.1969 - VIII C 176.67
    Der hier erkennende Senat, der nach der jetzt geltenden Geschäftsverteilung des Bundesverwaltungsgerichts für die Entscheidungen in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, hat Fragen und Erörterungen, die sich auf gedachte Konfliktsituationen beziehen, in seiner Rechtsprechung (vgl. dasUrteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [BWV 1969, 188 = DÖV 1969, 355 = DVBl. 1969, 402]) für zulässig und sachdienlich erklärt und als dem tatrichterlicher Ermessen unterliegend bezeichnet, Führen die Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht bei einer solchen Erörterung während der persönlichen Vernehmung des Klägers erlangt hat, zu entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, so binden diese gemäß § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht.
  • BVerwG, 04.05.1972 - VIII C 129.69

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Bereitschaft zur Beteiligung an einer

    Er hat daher keinen Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (vgl. auch das Urteil vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 176.67 -).
  • BVerwG, 03.04.1973 - VI B 10.73

    Rechtsmittel

    Führen die Erkenntnisse, die das Verwaltungsgericht bei einer solchen Erörterung während der persönlichen Vernehmung des Klägers erlangt hat, zu entsprechenden tatsächlichen Feststellungen, so binden diese gemäß § 137 Abs. 2 VwGO das Revisionsgericht (vgl.Urteile vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 -, vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 176.67 - undvom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 64.68 -).
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